AGB

AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geburtsvorbereitungskurse von Melissa Alverson

Allgemeine Informationspflicht

Die Leistungs-Empfängerin verpflichtet sich, die Hebamme über alle relevanten Informationen und Vorkommnisse aufzuklären. Ändern sich im Laufe der Betreuung, Versicherungsverhältnis oder persönlichen Daten (z.B. Familienname, Adresse, Telefonnummer), ist dies umgehend mitzuteilen.

Kursanmeldung

Die Anfrage über das folgende Formular ist noch keine Anmeldebestätigung.

Nach der Anfrage prüfe ich die verfügbaren Plätze und bestätige Dir die Anmeldung per E-Mail, sofern es noch freie Plätze gibt. Sobald du die Bestätigungsmail erhalten hast, ist euer Platz in meinem Geburtagsvorbereitungskurs gesichert. 

Gebühren und Abrechnung

Die Kursgebühren für den Geburtsvorbereitungskurs werden bei gesetzlich versicherten Frauen von mir direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Die Kursgebühren für den Still- und Wochenbettvorbereitungskurs werden in Rechnung gestellt. Die Kostenübernahme ist nicht durch die Krankenversicherung gesichert. 

Privatversicherte erhalten eine Rechnung lt. Hebammenvergütungsvereinbarung Hessen. 

Je nach abgeschlossenem Tarif sind bei der privaten Krankenversicherung unter Umständen nicht alle Hebammenleistungen enthalten.

Bitte erkundige dich vor Kursbeginn, ob deine Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt.

Partnerbeitrag

Der Partnerbeitrag in Höhe von 149,00€ (Kurs Mehrgebärende 89€) wird von der Krankenkasse nicht übernommen und muss somit selbst getragen werden. Einige Krankenkassen erstatten die Partnergebühr gegen Vorlage einer Quittung, den Beitrag zum Teil zurück. Eine Quittung erhaltet Ihr von mir.

Die Partnergebühr ist spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn an mich zu überweisen. Zahlungsmodus und Zahlungsdaten werden in der Anmeldebestätigung angegeben.

Versäumte Kursstunden

Versäumte Stunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden (die Höhe des Betrages ist aus der aktuellen Hebammenvergütungsvereinbarung zu entnehmen).

Der Grund der Nichtteilnahme am Kurs ist dabei unerheblich. Einzige Ausnahme hierfür stellt eine vorzeitige Geburt dar.

Ein Nachholtermin in einem anderen, von mir angebotenen Kurs ist leider nicht möglich.

Stornierung

Nach Buchung kann der Kurs bis zu 21 Tage vor Beginn des Kurses schriftlich oder per E-Mail ohne anfallende Kosten storniert werden. Ab 20 Tagen vor Kursbeginn, müssen die Kosten für den Kurs sowie die Partnergebühr vollständig entrichtet werden.

Veranstaltungsvoraussetzung

Kurse können grundsätzlich nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Ich behalte mir vor, Kursstunden kurzfristig abzusagen oder zu verlegen. Falls dieser Falle eintreten sollte, kannst du den Kurs an einem anderen Termin nachholen.

Datenschutz

Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Leistungs-Empfängerin, wie auch der ungeborenen, oder geborenen Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zur Person, Kostenträger und Adresse gehören hierzu auch die notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist.

Insbesondere hinsichtlich der Abrechnung willigt die Leistungs-Empfängerin ein, dass die für die Abrechnung erforderlichen Daten der Leistungs-Empfängerin und des Neugeborenen zum Zwecke der Abrechnung an die Abrechnungszentrale für Hebammen GmbH (AZH) weitergegeben werden. Die Daten werden in diesem Rahmen unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO, Vorschriften von Bund und Ländern) von der AZH erfasst, verarbeitet und genutzt.

Der Weitergabe aller Daten und medizinischen Befunde an eine eventuelle Vertretungs-Hebamme stimmt die Leistungs-Empfängerin ausdrücklich zu.

Die Hebamme erfüllt in jedem Fall die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere auch die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten.

Die Daten der Leistungs-Empfängerin werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht. Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme im Zweifel berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren. Die Leistungs-Empfängerin hat unter Umständen ein Einsichtsrecht in die gespeicherten Daten nach § 630g BGB.

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Seiten der Leistungs-Empfängerin ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus besteht ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).

Gemäß Art. 77 DSGVO besteht die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landerstdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: 0611/14080
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de

Website: http://www.datenschutz.hessen.de/